Förderung Prüfung von Betriebsanlagen nach §82b GewO

Der §82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick üben den Zustand Iher Anlage und somit Rechtssicherheit.

Der Inhaber der genehmigten Betriebsanlage hat die Prüfung rechtzeitig zu veranlassen, ohne von der Behörde dazu aufgefordert worden zu sein. Die Frist für die wiederkehrende Prüfung beträgt 5 Jahre.

Info-Broschöre zum §82b Gewerbeordnung der WKO

Wussten Sie schon, dass es eine Förderung gibt für die Prüfung/Beratung? - wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Förderantrags.

Als gelistetes Beratungsunternehmen der Wirtschaftskammer führen wir gerne für Sie die Beratung/Prüfung durch!

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