Für Freiwillige Feuerwehren findet im Gegensatz zu Gewerbe- und Industriebetrieben die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), in der die wiederkehrende Prüfungen von Geräten, Arbeits- und Betriebsmittel verankert sind, keine Anwendung.
Das bedeutet aber nicht, dass solche Geräte nicht prüfpflichtig sind.
Verantwortlich für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung ist in erster Linie der Feuerwehrkommandant bzw. der Zeugmeister.
Hierbei handelt es sich um eine Prüfung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem Stand der Technik (Normen) in festgelegten Prüfintervallen durchzuführen ist.
Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit.
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb