Hier halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden über unsere Arbeit, diverse Neuerungen bei Normen, AM-VO, uvm.
NEU: für die Zugprüfung von Anschlagketten verfügen wir jetzt neu über einen mobilen Kettenprüfstand der bis 20 t Zugkraft leistet.
Wussten Sie schon, dass es für die Prüfung von Betriebsanlagen nach §82b eine Förderung gibt? Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Nach den §§ 4 und 5 der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist der Arbeitgeber verpflichtet ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Das Jahr ist schon wieder fast vorbei - voll Dankbarkeit und Vorfreude schauchen wir nicht nur auf das vergangene, sondern auch auf das kommende Jahr!
Um bei wiederkehrenden Prüfungen bei Ihnen den betrieblichen Ablauf so weit wie möglich störungsfrei zu gestalten
Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist nach der Montage bzw. vor Inbetriebnahme, jedes Tor einer Abnahmeprüfung gem. AM-VO §7 zu unterziehen.
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb