Messungen

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz müssen gefährliche Arbeitsstoffe wie zB. Holzstaub, Holzspäne, Schweißrauch sowie Dämpfe mit den dafür geeeigneten Anlagen abgesaugt werden.

Absauganlagen welche der Grenzwerteverordnung (GKV §32) und der VEXAT §7 (Verordnung vor explosionsfähigen Atmosphären) unterliegen müssen vor der ersten in Betriebnahme einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Wiederkehrende Prüfungen sind mindestens einmal im Kalenderjahr, nach 12 Monaten, jedoch längstens nach 15 Monaten durchzuführen.

Unsere Mitarbeiter führen für Sie die Prüfungen mit modernen und kalibrierten Messgeräten durch. Die Prüf- und Messergebnisse werden in einem Mess- und Prüfprotokoll detailliert dokumentiert.

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb

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