Im österreichischen Rechtssystem sind Prüfungen von bestimmten Arbeits- und Betriebsmitteln verankert. Im Niederösterreichischen Bedienstetenschutzgesetz (NÖ BSG 1998) und der NÖ Bediensteten-Schutzverordnung 2003 (NÖ BSVO 2003) wird ebenfalls auf Gesetze und Verordnungen bzw. Normen verwiesen welche diese Prüfung zum Inhalt haben.
Kurz gesagt:
„Der Dienstgeber darf den Bediensteten nur sichere Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung stellen.“ Darunter fallen Arbeits- und Betriebsmittel welche auf Bauhöfen, Kläranlangen, Schulen, Kindergärten oder sonstigen Gemeindeobjekten im Einsatz sind.
Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb