Gewerbe

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) stellt die Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in Österreich dar.

Arbeitsunfälle verursachen nicht nur viel Leid bei den Betroffenen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kosten (Personal-, Sachkosten, Ertrags-, Umsatzverluste, Gerichtskosten, Imageverlust). Durch einen gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahr, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden. Doch nicht nur die Arbeitgeber treffen Pflichten, sondern auch die Arbeitnehmer müssen an der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mitwirken.

§§ 3, 15 ASchG

Im österreichischen Rechtssystem sind Prüfungen von bestimmten Arbeits- und Betriebsmitteln verankert.

Wir vom Beratungszentrum für Industrie & Gewerbe sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um wiederkehrende Prüfungen, Abnahmeprüfungen, Prüfung nach Aufstellung lt. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) geht weiters übernehmen wir für Sie die Aufgabe als externe Sicherheitsfachkraft..

Letztendlich bleiben aber die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften entsprechend arbeiten.

Unsere Leistung für Ihren Betrieb:

  • wiederkehrende Prüfungen
  • Abnahmeprüfungen
  • Prüfung nach Aufstellung lt. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • externe Sicherheitsfachkraft

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter – Sicherheit für Ihren Betrieb

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!