Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber in ihrem Betrieb für alle Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes Sorge zu tragen.
In folgenden Belangen können wir Sie unterstützen.
- Beratung und Unterstützung von ArbeitgeberInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Belegschaftsorganen und ArbeitnehmerInnen in allen Belangen der Arbeitssicherheit.
- Laufende Ergänzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gemäß §§ 4, 5 und Dokumentationsverordnung.
- Schulungen zur Durchführung der gesetzlich notwendigen Unterweisungen.